Robin Thicke und Co.: Fieser Töne-Klau im Musikbiz
Magazin
Publikum feiert zusammen mit der Band
Mehrere Millionen US-Dollar müssen Pharrell Williams und Robin Thicke nach einer Urheberrechtsklage für ihren Pop-Song "Blurred Lines" an die Erben von Marvin Gaye zahlen. Soweit der aktuelle Stand. Doch der Grat zwischen Plagiat und Hommage ist schmal. Auch diese Stars überschritten die Grenze.
Weil der inzwischen vielfach ausgezeichnete Sommerhit 2013 – „Blurred Lines“ von Pharrell Williams (41), Robin Thicke (38) und T.I. (34) – einem Titel von Marvin Gaye (1939-1984) – „Got to Give It Up“ (1977) – zu sehr ähnelt, müssen die Musiker nun fast 7,4 Millionen US-Dollar (umgerechnet etwa 7 Mio. Euro) wegen Urheberrechtsverletzungen an die Familie des verstorbenen Soul- und R&B-Stars bezahlen. Doch die Drei sind nicht die einzigen Künstler, die in einen Plagiats-Skandal verwickelt waren. Auch diese Stars hatten schon damit zu kämpfen.
Sam Smith vs. Tom Petty
Die Melodie von „Stay With Me“, dem Hit des Grammy-Shootingstars Sam Smith (22), ähnelt dem Klassiker „I Won’t Back Down“. Seit das nachgewiesen worden ist, wird der US-Musiker Tom Petty (64) als Co-Autor gelistet.
Lady Gaga vs. Madonna
Lady Gagas (28) Hit „Born This Way“ hat unheimlich viel gemein mit Madonnas (56) „Express Yourself“. Daher performte die Queen of Pop während ihrer MDNA-Tour einen Mix aus beiden Songs. Direkt im Anschluss daran gab sie „She’s Not Me“ (dt. „Sie ist nicht ich“) zum Besten.
Coldplay vs. Joe Satriani
Musiker Joe Satriani (58) hatte 2008 auf finanzielle Entschädigung geklagt, weil er fand, dass der Coldplay-Hit „Viva La Vida“ auf seinem Song „If I Could Fly“ (2004) basiere. Ein kalifornisches Gericht lehnte die Klage jedoch 2009 ab.
Oasis vs. The New Seekers
Oasis haben viel Erfahrung auf dem Gebiet des Plagiats: Für den von der Band The New Seekers stibitzten Refrain zu „Shakermaker“ (1994) mussten die Briten damals 500.000 US-Dollar zahlen. Auch für „Step Out“ aus dem zweiten Oasis-Album „(What’s the Story) Morning Glory?“ (1995) hätte die Band Tantiemen an Stevie Wonder („Uptight Everything’s Alright“) zahlen müssen. Doch der Song wurde vom Album gestrichen und später auf einer B-Seite veröffentlicht – inklusive Hinweis auf den Co-Autor Wonder.
Nirvana vs. Killing Joke
Auch Nirvanas „Come As You Are“ (1991) gleicht einem Song nur allzu sehr: „Eighties“ (1984) von Killing Joke. Doch die britische Band klagte nicht, obwohl diverse Musikwissenschaftler die „Übernahme einer fremden Idee“ eindeutig nachweisen konnten.
Prince vs. Raynard J.
„The Most Beautiful Girl in the World“ (1994) soll Sänger Prince (56) zu großen Teilen von Raynard J.s „Takin‘ Me to Paradise“ (1983) abgekupfert haben. Der Prozess dauert tatsächlich bis heute an.
Ray Parker vs. Huey Lewis
Die Titelmelodie zum Kinohit „Ghostbusters“ (1984) von Ray Parker ähnelt dem ursprünglichen Vorschlag „I Want a New Drug“ von Huey Lewis & The News so sehr, dass man sich im Nachhinein einigen musste. Dies geschah aber außergerichtlich.
Michael Jackson vs. Al Bano und Romina Power
Al Bano und Romina Power verklagten Superstar Michael Jackson (1958-2009), weil sie fanden, dass dessen Hit „Will You Be There“ (1991) ihrem „I cigni di Balaka“ (1987) gleicht. Das amerikanisch-italienische Duo bekam 1999 vor Gericht Recht – und Schadenersatz.
Beach Boys vs. Chuck Berry
Die Urheberrechte des Beach-Boys-Hits „Surfin‘ U.S.A.“ (1963) wurden erst komplett an Chuck Berry (88) übertragen. In einem späteren Prozess erhielt Sänger Brian Wilson (72) einen Teil der Rechte wieder zurück, weil der Songtext von ihm stammt.
Johnny Cash vs. Gordon Jenkins
Wie Johnny Cash (1932-2003) in seiner Biografie selbst schrieb, stammte der „Folsom Prison Blues“ (1974) im Grunde genommen von Gordon Jenkins (1910-1984). Cash hatte sich nicht einmal die Mühe gemacht, die Eröffnungszeilen von „Crescent City Blues“ (1953) umzudichten. Dafür zahlte er ungefähr 100.000 US-Dollar an den Urheber, was heute mehr als 600.000 US-Dollar wären.