Richter muss über Robin Thickes „Blurred Lines“ urteilen

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Richter muss über Robin Thickes „Blurred Lines“ urteilen

"Blurred Lines" der Superhit aus der Feder von Pharrell Williams und Robin Thicke hat 2013 viele Clubgänger beschäftigt. Bald darf sich ein Richter eingehend des Songs annehmen. Denn das Star-Duo wollte dieser Tage klarstellen lassen, dass der Track kein Plagiat ist. Ein Versuch, der nach hinten losging.

„Platten vor Gericht“ – so heißt bei einer großen deutschen Musikzeitschrift eine Rubrik für CD-Rezensionen. Aber dieser durchaus gewitzte Titel wird bisweilen auch Wirklichkeit: Demnächst wird es treffen; jenen Welthit, der Robin Thicke (37) und Pharrell Williams (41) 2013 in eine andere Bekanntheits-Dimension katapultierte. Ein Richter wird sich den Song nun sehr eingehend anhören müssen. Denn der Track bleibt fürs erste Gegenstand eines Streits zwischen Thicke, Williams und den Nachkommen der Soul-Ikone Marvin Gaye (1939-1984, „Sexual Healing“), wie „Hollywood Reporter“ berichtet.

Eigentlich hatte das prominente Musiker-Duo mit einer Klage die renitenten Nachfahren Gayes zum Schweigen bringen wollen. Ein US-Amtsgericht sollte feststellen, dass „Blurred Lines“ keine Anleihen beim Song „Got To Give It Up“ genommen hat. Der Schuss ging nach hinten los: Der zuständige Richter gab Thicke und Williams nicht Recht. Er sah stattdessen Ähnlichkeiten bei Kleinigkeiten wie „Hooklines, Basslinien, Keyboard-Akkorden, Harmoniestrukturen und Gesangsmelodien“ – und setzte für Februar 2015 ein Verfahren zur Klärung der Plagiatsfrage an.

Der Streit um den Sommerhit war unterdessen bereits für ein paar äußerst kuriose Randnotizen gut. So ließ Thicke vorsichtshalber schon einmal klarstellen, er verbreite bisweilen zugedröhnt in Interviews Unwahrheiten – und habe mit der Entstehung seines Superhits auch gar nicht so viel zu tun gehabt. Dieses doppelte Eingeständnis gab der Star wohl ab, um weiteren Ärger im Streit mit Gayes Nachkommen zu vermeiden. Denn er hatte einst freimütig zu Protokoll gegeben, mit Gaye als Inspiration ins Studio gegangen zu sein. Genützt hat das unangenehme Dementi nur bedingt. Der Richter stellte aber immerhin fest, Thickes „inkonsistente Aussagen“ seien noch kein Beweis für einen Ideenklau.