Plagiatsvorwurf: Beyoncé soll sieben Millionen Dollar zahlen

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Plagiatsvorwurf: Beyoncé soll sieben Millionen Dollar zahlen

Weil Beyoncé sich unerlaubt den Song eines Background-Sängers zu eigen gemacht haben soll, hat sie dieser auf sieben Millionen Dollar verklagt. Doch der Megastar denkt gar nicht daran, zu zahlen, wie aus den Gerichtsunterlagen hervorgeht.

Im vergangenen Jahr klagte der Background-Sänger Ahmad Javon Lane gegen Beyoncé Knowles wegen angeblichen Songdiebstahls. Er behauptet, die Grammy-Gewinnerin habe sich bei ihrem Song „XO“ bei seinem Track „XOXO“ bedient. In den Gerichtsunterlagen, die dem US-Promiportal „Radar Online“ vorliegen, erklärt Lane wie es zum Plagiat gekommen sein soll: „Ich habe mit ihrer Background-Sängerin Crissy Collins für einen anderen Künstler als Background-Sänger zusammengearbeitet.“ Dieser Crissy Collins habe er später eine digitale Kopie seines Songs „XOXO“ zukommen lassen. Anschließend hätte Beyoncé Knowles mit ihren Produzenten ein Plagiat namens „XO“ angefertigt – so der Vorwurf.

Ursprünglich forderte Lane dafür Schadensersatz in Höhe von drei Millionen US-Dollar. Nun verlangt er sogar mehr als das doppelte. Beyoncé zeigt sich davon aber scheinbar unbeeindruckt. Mit ihren Anwälten holt sie jetzt zum Gegenschlag aus. Seitens der beklagten Partei heißt es, dass sich die beiden Songs nicht im geringsten ähnlich anhören. Außerdem habe es Beyoncé nicht nötig Songs zu klauen. Immerhin sei sie „17-fache Grammy-Gewinnerin und hat 118 Millionen Alben verkauft“. Die Ehefrau von Jay Z poche nun darauf, dass die Sieben-Millionen-Dollar-Klage fallen gelassen wird und der Background-Sänger nichts zugesprochen bekommt.