Frage um „Happy Birthday“-Copyright geklärt
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Warner/Chappell hält keine vollständigen Rechte an dem Geburtstags-Song "Happy Birthday". Ein Richter entschied am Dienstag, dass es unklar sei, ob die Erfinder sowohl Text, als auch Melodie eintragen ließen.
„Happy Birthday“ für alle. Wie „The Hollywood Reporter“ berichtet, entschied ein Gericht am Dienstag, das Copyright auf den weltweit bekannten Geburtstags-Song aufzuheben. Die berühmten Zeilen sowie die eingängige Melodie waren im späten 19. Jahrhundert von zwei Schwestern kreiert, die Rechte später einer Agentur von Clayton Summy übertragen worden. Als Warner/Chappell die Firma 1988 erwarb, ging das Copyright an den Musikverlag über.
„Weil Summy C. niemals die Rechte an den ‚Happy Birthday‘-Lyrics erworben hat, haben die angeblichen Nachfolger keine rechtsgültigen Ansprüche an das Copyright des Textes“, hieß es von Seiten des Richters. Es sei unklar, ob der Eintrag bei Summy Co. sowohl die Piano-Version, als auch den Text beinhalte.
Für Warner/Chappell bedeutet der Urteilsspruch einen herben Verlust. Rund zwei Millionen Euro an Tantiemen im Jahr gehen verloren. „Happy Birthday To You“ darf vorerst unentgeltlich in Filmen und TV-Shows eingesetzt werden.